Seite auswählen

Krisen

Beratung   >   Lebenssituationen   >   Krisen

BEISPIELHAFTE LEBENSSITUATIONEN

Die für Sie passende Finanzberatung ist von Ihrer persönlichen Lebenssituation abhängig. Anhand beispielhafter Lebenssituationen soll aufgezeigt werden, wie unterschiedlich sich der Bedarf an Finanzprodukten und die dazu passende Beratung entwickeln können. Die ausgewählten Lebenssituationen besitzen reinen Beispielcharakter und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Beratungshinweise sind nicht dafür geeignet, auf Ihre jeweilige persönliche Situation eins zu eins übertragen zu werden. Eine gute Finanzberatung zeichnet sich gerade dadurch aus, dass sie ganz individuell auf die persönliche Situation eines jeden Kunden eingeht und nicht mit Standardvorgaben arbeitet (siehe Beratung).

Beispielhafte Ausgangssituation

Mögliche Krisenszenarien sind die Situationen einer unfreiwilligen Arbeitslosigkeit und einer Scheidung. Im Folgenden werden die finanziellen Konstellationen eines Haushalts in den beiden Szenarien betrachtet. Ausgeklammert bleiben die emotionalen und psychologischen Faktoren sowie die rechtlichen Probleme. Eine finanzielle Beratung von Haushalten, die sich in einer Krisensituation befinden, sollte auch die Stimmungs- und Gemütslage der betroffenen Personen berücksichtigen. Die rechtliche Beratung im Falle der Scheidung oder Kündigung wird von Rechtsanwälten wahrgenommen.

In beiden Szenarien erleidet der betroffene Haushalt teilweise massive Einkommensverluste. Die Ausgaben müssen an die verminderten Einnahmen angepasst werden, wenn eine ansteigende Verschuldung vermieden werden soll. Die gesamten finanziellen Angelegenheiten müssen überprüft werden. In diesen Situationen besteht in der Regel kein Bedarf an weiteren Finanzprodukten, sodass das Augenmerk auf eine Reduzierung der Ausgaben gelegt werden muss. Die Interessen der betroffenen Personen liegen in solchen Situationen naturgemäß auf ganz anderen Gebieten, wie z. B. der Job- oder Wohnungssuche. Ist eine eigene Immobilie (nicht abbezahlt) vorhanden, gilt es hier besonders – neben den Rechtsfragen im Falle einer Scheidung – über die weitere Verwendung und gegebenenfalls die Sicherung der Finanzierbarkeit zu entscheiden.

Finanzielle Herausforderungen

Die wahrscheinlichen Einkommensverluste werden sich auch auf die bestehenden Verträge im Bereich der Finanzdienstleistungen auswirken. Insbesondere im Bereich der Versicherungen können sich jetzt Probleme zeigen. Klassische Risikoversicherungen (Hausrat, Haftpflicht und Rechtsschutzversicherung) werden in der Regel in einem Haushalt nur einmal abgeschlossen. Im Falle der Trennung werden diese Verträge nur noch von einer Person in Anspruch genommen werden können. Der Ex-Partner steht dann möglicherweise ohne Haftpflichtversicherung da, was im Schadensfall sehr teuer werden kann, wenn auch noch Kinder im Spiel sind. Auch der Neuabschluss einer Versicherung belastet den Ex-Partner finanziell. Ähnlich negativ wirkt sich die Kündigung von Versicherungen oder das unangekündigte Aussetzen der Zahlung von Versicherungsprämien aus, um die Ausgaben zu reduzieren.

Bei einer Immobilie kann es darum gehen, einen „Notverkauf“ der Wohnung bzw. des Hauses zu verhindern. Häufig wird dabei auch auf finanzielle Unterstützung aus dem Familien- oder Freundeskreis gebaut.

Auch möglicherweise zusätzlich bestehende Altersvorsorgeprodukte sollten jetzt überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, insbesondere im Falle der Arbeitslosigkeit mit einer bestehenden betrieblichen Altersvorsorge.

Beratungsbedarf

Im Bereich der Altersvorsorge und Immobilienfinanzierung besteht die vordringliche Beratungsaufgabe in der Sicherung der bereits erworbenen Ansprüche bzw. der eigenen Immobilie. In beiden Krisensituationen ist zu prüfen, welche finanziellen Möglichkeiten der Haushalt bzw. die einzelnen Partner aktuell noch haben. Welche „Sicherungsmaßnahmen“ sind mit dem reduzierten Budget möglich? Sollte das Ergebnis der Prüfung sein, dass der eine oder andere Altersvorsorgevertrag nicht mehr weitergeführt werden kann oder die eigene Immobilie nicht mehr weiterfinanzierbar ist, müssen kostenminimale Strategien entwickelt werden, welche Verträge gekündigt bzw. beitragsfrei gestellt werden sollen und in welcher Form man sich von der Immobilie trennt. Eine gute Beratung setzt in beiden Szenarien eine umfassende, die gesamte Lebenssituation betreffende Analyse der finanziellen Daten der betroffenen Haushalte voraus. Darüber hinaus sollte der Berater über ein vertieftes Produktwissen verfügen, um mögliche Verluste durch Kündigung bzw. Beitragsfreistellung für seine Kunden zu vermeiden. Für die betroffenen Haushalte wird die Krisensituation mit Stress verbunden sein. Die Wahl des Beraters sollte dies berücksichtigen, indem auf jemanden zurückgegriffen wird, zu dem möglichst schon ein Vertrauensverhältnis aufgebaut wurde. Der Beratungsbedarf bei Versicherungen bezieht sich z. B. auf folgende Fragen: Welche Versicherungen werden noch gebraucht? Müssen neue Verträge abgeschlossen werden, um alle finanziell großen Risiken abzudecken? Können Versicherungen gekündigt werden, die relativ hohe monatliche Zahlungen erfordern? Die Beratung in diesem Bereich sollte von Spezialisten im Bereich Versicherungen vorgenommen werden.

Bei verschuldeten Haushalten ist die Gefahr der Überschuldung aufgrund des gesunkenen Einkommens in Krisensituationen besonders groß. Um dieser vorzubeugen oder im Überschuldungsfall gut beraten zu werden, sollte eine Schuldnerberatungsstelle aufgesucht werden.

Beratertypen

Banken sowie Honorarberater, Makler und Vertreter, wenn sie mehr als drei Personen beschäftigen, müssen seit dem 10. März 2021 auf ihren Internetseiten folgende Informationen veröffentlichten und stets aktuell halten:

  • zu ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihrer Beratungstätigkeit,
  • ob sie bei ihrer Beratung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen; falls eine Berücksichtigung erfolgt, müssen Einzelheiten über das Verfahren zur Auswahl der Finanzprodukte mitgeteilt werden; falls keine Berücksichtigung erfolgt, ist dies zu begründen mit der Erklärung, ab wann sie beabsichtigen, dies zu ändern,
  • inwieweit die Vergütungspolitik mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang steht.

Des Weiteren müssen sämtliche genannten Berater vorvertraglich darüber informieren, inwieweit Nachhaltigkeitsrisiken bei ihrer Beratung einbezogen werden, welche Bewertung daraus resultiert und sich dies auf die Rendite der von ihnen angebotenen und empfohlenen Produkte voraussichtlich auswirkt. Berücksichtigen sie Nachhaltigkeitsrisiken nicht, ist dies knapp zu begründen.

  • Beratung wird durch Kunden direkt bezahlt
  • keine Anbieterbindung, theoretisch alle Produkte möglich
  • derzeit geringe Beraterdichte
  • anbieterunabhängige Beratung
  • erhält Provisionen von den Anbietern bei Produktverkauf
  • keine Anbieterbindung, theoretisch alle Produkte möglich
  • relativ gute Erreichbarkeit in Städten
  • anbieterunabhängige Beratung
  • erhält Provisionen von den Anbietern bei Produktverkauf
  • je nach Beratertyp Produkte eines oder mehrerer Anbieter im Angebot
  • relativ gute Erreichbarkeit sowohl in Städten wie auch in ländlichen Gegenden
  • je nach Beratertyp vertragliche Bindung an einen oder mehrere Anbieter
  • erhalten Gebühren und Provisionen von anderen Anbietern bei Produktverkauf
  • häufig Verkauf "hauseigener" Produkte, aber auch Vermittlung fremder Produkte
  • relativ gute Erreichbarkeit sowohl in Städten wie auch in ländlichen Gegenden
  • Berater sind in Organisationsstrukturen der Bank oder Sparkasse eingebunden und können nur Produkte vermitteln, die von der Geschäftsleitung vorgegeben werden