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Was dieser Teil der Website leisten kann

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Einleitung

Bei der Mehrheit der auf dem Markt angebotenen Finanzanlagen wird schon allein aufgrund der schieren Menge der Produkte für die meisten Verbraucher eine Beratung sinnvoll sein. Die Wahl eines passenden Beraters kann jedoch eine Herausforderung darstellen. Es ergibt sich eine Reihe von Fragestellungen, deren Beantwortung bei der Wahl eines passenden Beraters hilfreich sein kann.

WAS DIESER TEIL DER WEBSEITE LEISTEN KANN

Mit Hilfe des Teils „Beratertypen“ soll Ihnen die Möglichkeit gegeben werden, mehr über die einzelnen Berater zu erfahren, die diverse Finanzdienstleistungen anbieten. Vorgestellt werden beispielsweise die verschiedenen Arten der Bezahlung der Berater, deren (mögliche) Abhängigkeiten von den Produktanbietern – wie beispielsweise den Versicherungsgesellschaften –, ihre Qualifikationen oder auch eine Übersicht der Kontrollinstanzen für die Berater. Dadurch sollen Sie in die Lage versetzt werden, einen für Sie geeigneten Beratertypen zu finden.

Das Augenmerk der Webseite liegt nicht darauf, Ihnen anhand ihrer speziellen Bedürfnisse oder Bedarfe für ein bestimmtes Produkt oder Anliegen einen Beratertypen zu empfehlen. Zu individuell sind die jeweiligen Situationen und auch Zugänge zu einzelnen Beratungsformen. So wird es zum Beispiel für Großstadtbewohner in der Regel einfacher sein als für Bewohner von ländlichen Regionen, einen Honorarberater vor Ort zu finden. Letztlich hängt eine gute Beratung auch von der Qualifikation und dem Wissen des Beraters ab und nicht nur von der Art der Beratungsform.

Beratertypen

Banken sowie Honorarberater, Makler und Vertreter, wenn sie mehr als drei Personen beschäftigen, müssen seit dem 10. März 2021 auf ihren Internetseiten folgende Informationen veröffentlichten und stets aktuell halten:

  • zu ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihrer Beratungstätigkeit,
  • ob sie bei ihrer Beratung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen; falls eine Berücksichtigung erfolgt, müssen Einzelheiten über das Verfahren zur Auswahl der Finanzprodukte mitgeteilt werden; falls keine Berücksichtigung erfolgt, ist dies zu begründen mit der Erklärung, ab wann sie beabsichtigen, dies zu ändern,
  • inwieweit die Vergütungspolitik mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang steht.

Des Weiteren müssen sämtliche genannten Berater vorvertraglich darüber informieren, inwieweit Nachhaltigkeitsrisiken bei ihrer Beratung einbezogen werden, welche Bewertung daraus resultiert und sich dies auf die Rendite der von ihnen angebotenen und empfohlenen Produkte voraussichtlich auswirkt. Berücksichtigen sie Nachhaltigkeitsrisiken nicht, ist dies knapp zu begründen.

  • Beratung wird durch Kunden direkt bezahlt
  • keine Anbieterbindung, theoretisch alle Produkte möglich
  • derzeit geringe Beraterdichte
  • anbieterunabhängige Beratung
  • erhält Provisionen von den Anbietern bei Produktverkauf
  • keine Anbieterbindung, theoretisch alle Produkte möglich
  • relativ gute Erreichbarkeit in Städten
  • anbieterunabhängige Beratung
  • erhält Provisionen von den Anbietern bei Produktverkauf
  • je nach Beratertyp Produkte eines oder mehrerer Anbieter im Angebot
  • relativ gute Erreichbarkeit sowohl in Städten wie auch in ländlichen Gegenden
  • je nach Beratertyp vertragliche Bindung an einen oder mehrere Anbieter
  • erhalten Gebühren und Provisionen von anderen Anbietern bei Produktverkauf
  • häufig Verkauf "hauseigener" Produkte, aber auch Vermittlung fremder Produkte
  • relativ gute Erreichbarkeit sowohl in Städten wie auch in ländlichen Gegenden
  • Berater sind in Organisationsstrukturen der Bank oder Sparkasse eingebunden und können nur Produkte vermitteln, die von der Geschäftsleitung vorgegeben werden