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Die Unterteilung der Beratertypen

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Einleitung

Bei der Mehrheit der auf dem Markt angebotenen Finanzanlagen wird schon allein aufgrund der schieren Menge der Produkte für die meisten Verbraucher eine Beratung sinnvoll sein. Die Wahl eines passenden Beraters kann jedoch eine Herausforderung darstellen. Es ergibt sich eine Reihe von Fragestellungen, deren Beantwortung bei der Wahl eines passenden Beraters hilfreich sein kann.

DIE UNTERTEILUNG DER BERATERTYPEN

Bei der Unterteilung der verschiedenen Beratertypen wurde darauf geachtet, eine für Sie möglichst hilfreiche und verständliche Art der Darstellung zu erreichen. Dementsprechend wurde auch die Bezeichnung der einzelnen Typen gewählt. Beim Honorarberater finden sich also Honorarberater, Honorar-Finanzanlagenberater sowie Versicherungsberater wieder. Der Makler erfasst Versicherungsmakler, Finanzanlagenmakler und Darlehensmakler. Bei den Vertretern existieren die Untergruppen Ausschließlichkeitsvertreter, Mehrfachvertreter – und hierunter fallen zwecks Übersichtlichkeit ebenfalls die Kreditvermittler und Strukturvertriebe. Bei den Banken finden Sie neben den Bankberatern auch die Berater der Sparkassen.

Die Anordnung der Berater erfolgte aufgrund der Abhängigkeiten (von Produktanbietern). So sind Honorarberater beispielsweise organisatorisch wie auch finanziell nicht von den Anbietern abhängig (bestehen beispielsweise in der Honorar-Anlageberatung enge Verflechtungen mit einem Anbieter, sind diese offenzulegen). Vertreter hingegen sind sowohl von der Bezahlung (Provision) wie auch häufig organisatorisch von der Anbieterseite abhängig.

Beratertypen

Banken sowie Honorarberater, Makler und Vertreter, wenn sie mehr als drei Personen beschäftigen, müssen seit dem 10. März 2021 auf ihren Internetseiten folgende Informationen veröffentlichten und stets aktuell halten:

  • zu ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihrer Beratungstätigkeit,
  • ob sie bei ihrer Beratung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen; falls eine Berücksichtigung erfolgt, müssen Einzelheiten über das Verfahren zur Auswahl der Finanzprodukte mitgeteilt werden; falls keine Berücksichtigung erfolgt, ist dies zu begründen mit der Erklärung, ab wann sie beabsichtigen, dies zu ändern,
  • inwieweit die Vergütungspolitik mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang steht.

Des Weiteren müssen sämtliche genannten Berater vorvertraglich darüber informieren, inwieweit Nachhaltigkeitsrisiken bei ihrer Beratung einbezogen werden, welche Bewertung daraus resultiert und sich dies auf die Rendite der von ihnen angebotenen und empfohlenen Produkte voraussichtlich auswirkt. Berücksichtigen sie Nachhaltigkeitsrisiken nicht, ist dies knapp zu begründen.

  • Beratung wird durch Kunden direkt bezahlt
  • keine Anbieterbindung, theoretisch alle Produkte möglich
  • derzeit geringe Beraterdichte
  • anbieterunabhängige Beratung
  • erhält Provisionen von den Anbietern bei Produktverkauf
  • keine Anbieterbindung, theoretisch alle Produkte möglich
  • relativ gute Erreichbarkeit in Städten
  • anbieterunabhängige Beratung
  • erhält Provisionen von den Anbietern bei Produktverkauf
  • je nach Beratertyp Produkte eines oder mehrerer Anbieter im Angebot
  • relativ gute Erreichbarkeit sowohl in Städten wie auch in ländlichen Gegenden
  • je nach Beratertyp vertragliche Bindung an einen oder mehrere Anbieter
  • erhalten Gebühren und Provisionen von anderen Anbietern bei Produktverkauf
  • häufig Verkauf "hauseigener" Produkte, aber auch Vermittlung fremder Produkte
  • relativ gute Erreichbarkeit sowohl in Städten wie auch in ländlichen Gegenden
  • Berater sind in Organisationsstrukturen der Bank oder Sparkasse eingebunden und können nur Produkte vermitteln, die von der Geschäftsleitung vorgegeben werden