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Rückkehr in den Beruf

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BEISPIELHAFTE LEBENSSITUATIONEN

Die für Sie passende Finanzberatung ist von Ihrer persönlichen Lebenssituation abhängig. Anhand beispielhafter Lebenssituationen soll aufgezeigt werden, wie unterschiedlich sich der Bedarf an Finanzprodukten und die dazu passende Beratung entwickeln können. Die ausgewählten Lebenssituationen besitzen reinen Beispielcharakter und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Beratungshinweise sind nicht dafür geeignet, auf Ihre jeweilige persönliche Situation eins zu eins übertragen zu werden. Eine gute Finanzberatung zeichnet sich gerade dadurch aus, dass sie ganz individuell auf die persönliche Situation eines jeden Kunden eingeht und nicht mit Standardvorgaben arbeitet (siehe Beratung).

Beispielhafte Ausgangssituation

Insbesondere Frauen verlassen zeitweise den Beruf, um sich um die eigenen Kinder zu kümmern, wenn diese noch kleiner sind. Die Zeitspannen, in denen eine Frau (ein Mann) aus dem Beruf ausscheidet, hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Anzahl der Kinder, der finanziellen Grundsituation des Haushalts und dem Karrierewunsch des zeitweise ausscheidenden Partners. Während der Zeit, in der ein Partner nicht mehr erwerbstätig ist, wird das Einkommen normalerweise sinken. Dies gilt insbesondere dann, wenn die „Auszeit“ länger dauert als der Anspruch auf die gesetzlichen Lohnersatzleistungen (Mutterschutzgeld, Elterngeld).

Finanzielle Herausforderungen

Bei sinkendem Gesamteinkommen während der „Kinderauszeit“ eines Partners werden viele Haushalte gezwungen sein, in den Bereichen der finanziellen Absicherung und Vorsorge Kürzungen vorzunehmen. Unter den jetzt gültigen familiären Bedingungen gilt es, die aktuelle Risikosituation (Krankheit, Tod, Berufsunfähigkeit, Unfall, Arbeitslosigkeit) des gesamten Haushalts neu zu bewerten. Die Absicherung der existenziellen Lebensrisiken ist gerade für Familien mit Kindern von besonderer Bedeutung.

Auch wenn die Zeiten der Kinderbetreuung bei der Berechnung der gesetzlichen Altersrente mitberücksichtig werden, so sind doch – verglichen mit der normalen Erwerbstätigkeit – häufig finanzielle Einbußen bei der späteren Rente zu erwarten. Insbesondere bei jungen Familien mit kleinen Kindern und einem Partner, der temporär aus dem Erwerbsleben ausscheidet oder dann nur noch Teilzeit arbeitet, fehlen die finanziellen Möglichkeiten für ergänzende private Altersabsicherungen.

Beratungsbedarf

In der geschilderten Situation geht es nicht nur um eine Neubewertung der finanziellen Rahmenbedingungen zur Altersvorsorge und Absicherung. Je nach einkommensmäßiger Ausstattung fallen bei den betroffenen Haushalten die Analysen im Bereich der Sach- und Personenversicherungen (und gegebenenfalls des Notgroschens) mehr oder minder umfangreich aus.

Der Beratungsbedarf im Bereich der Altersvorsorge dürfte dabei hoch sein. Ausgehend von einer Analyse der Ist-Situation, hochgerechnet auf den Beginn des Ruhestands, sollten Strategien entwickelt werden, wie ein Gesamtrentenniveau (gesetzlich, betrieblich und privat) erreicht werden kann, das dem angestrebten Lebensstandard entspricht. Dafür ist eine umfassende Analyse der aktuellen wie zukünftigen finanziellen Ressourcen und Entwicklungen (z. B. Immobilienerwerb, Erbschaften, Pflegebedürftigkeit) erforderlich. Mögliche Produktempfehlungen müssten die bereits erworbenen gesetzlichen wie privaten Rentenansprüche für den gesamten Haushalt sowie für jeden Partner getrennt berücksichtigen.

Dieser eher klassische Beratungsansatz – einzelne Risiken und Produkte stehen im Vordergrund der Beratung – könnte, wenn man die Altersvorsorge wie üblich dem Versicherungsbereich zurechnet, von allen Beratungstypen mit dem Arbeitsschwerpunkt Versicherungen geleistet werden. Zudem könnte der Rat eines Rentenberaters in einer solchen Situation helfen.

Beratertypen

Banken sowie Honorarberater, Makler und Vertreter, wenn sie mehr als drei Personen beschäftigen, müssen seit dem 10. März 2021 auf ihren Internetseiten folgende Informationen veröffentlichten und stets aktuell halten:

  • zu ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihrer Beratungstätigkeit,
  • ob sie bei ihrer Beratung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen; falls eine Berücksichtigung erfolgt, müssen Einzelheiten über das Verfahren zur Auswahl der Finanzprodukte mitgeteilt werden; falls keine Berücksichtigung erfolgt, ist dies zu begründen mit der Erklärung, ab wann sie beabsichtigen, dies zu ändern,
  • inwieweit die Vergütungspolitik mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang steht.

Des Weiteren müssen sämtliche genannten Berater vorvertraglich darüber informieren, inwieweit Nachhaltigkeitsrisiken bei ihrer Beratung einbezogen werden, welche Bewertung daraus resultiert und sich dies auf die Rendite der von ihnen angebotenen und empfohlenen Produkte voraussichtlich auswirkt. Berücksichtigen sie Nachhaltigkeitsrisiken nicht, ist dies knapp zu begründen.

  • Beratung wird durch Kunden direkt bezahlt
  • keine Anbieterbindung, theoretisch alle Produkte möglich
  • derzeit geringe Beraterdichte
  • anbieterunabhängige Beratung
  • erhält Provisionen von den Anbietern bei Produktverkauf
  • keine Anbieterbindung, theoretisch alle Produkte möglich
  • relativ gute Erreichbarkeit in Städten
  • anbieterunabhängige Beratung
  • erhält Provisionen von den Anbietern bei Produktverkauf
  • je nach Beratertyp Produkte eines oder mehrerer Anbieter im Angebot
  • relativ gute Erreichbarkeit sowohl in Städten wie auch in ländlichen Gegenden
  • je nach Beratertyp vertragliche Bindung an einen oder mehrere Anbieter
  • erhalten Gebühren und Provisionen von anderen Anbietern bei Produktverkauf
  • häufig Verkauf "hauseigener" Produkte, aber auch Vermittlung fremder Produkte
  • relativ gute Erreichbarkeit sowohl in Städten wie auch in ländlichen Gegenden
  • Berater sind in Organisationsstrukturen der Bank oder Sparkasse eingebunden und können nur Produkte vermitteln, die von der Geschäftsleitung vorgegeben werden