Beratung
Zur Klärung ihrer Finanzfragen haben Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland die Möglichkeit, eine Vielfalt von Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Damit Sie aus dieser Vielfalt das für Sie Passende auswählen können, wurde mit der Unterstützung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz der „Wegweiser-Finanzberatung“ als Beitrag zur Verbraucherorientierung erstellt.
Bevor Sie sich entscheiden, welche Finanzprodukte Sie sich von welchen Anbietern oder Vermittlern besorgen, ist es wichtig, ihre eigenen Bedürfnisse erkannt zu haben. Dazu können Sie professionellen Rat einholen. Dieser Teil der Webseite gibt Ihnen hilfreiche Informationen zum Ablauf einer Beratung und zeigt auf, worauf Sie vor und während eines Gesprächs mit einem Berater / einer Beraterin achten sollten und wie Sie die Qualität der Beratung besser einschätzen können.
Wo fange ich an?
Wie ausführlich soll eine Beratung oder Aufklärung sein? Benötigen Sie nur eine Aufklärung, dann gibt es für diesen Zweck eine Menge an Informationen online, die Ihnen bei Fragen zu Ihren Finanzen weiterhelfen können. Fündig werden Sie zum Beispiel bei: Stiftung Warentest, Verbraucherzentralen, Verbänden, Medien (Links finden Sie am Ende dieses Textes unter „mehr„).
Sind Sie an einer Beratung interessiert, dann können Sie sich mit den folgenden Fragen und Antworten auf ein Beratungsgespräch vorbereiten. Grundsätzlich können Sie allgemeine Beratung von verschiedenen Personen oder Institutionen erhalten (wie beispielsweise den Verbraucherzentralen), die auch Ihre speziellen Umstände wie etwa Ihre Ziele, Ihre finanzielle Situation und Ihren Bedarf berücksichtigen können. Wenn Sie eine Produktempfehlung wünschen, die Ihre persönliche Situation berücksichtigt, benötigen Berater grundsätzlich eine Erlaubnis. Die folgenden Arten von Beratung können Sie in Anspruch nehmen:
- Einmalige Beratung zu einem Thema (z. B. dem besten Weg, um Ihre Rente aufzubessern).
- Breitere finanzielle Beratung, in der ein umfassender Finanzplan ausgearbeitet wird.
- Fortlaufende Beratung mit regelmäßigen Gesprächen.
Fragen Sie sich, in welcher Form Sie Informationen oder Beratung erhalten möchten: sachliche Information oder Beratung am Telefon, per Onlineberatung oder E-Mail. Eine komplexe Beratung erfolgt besser bei einem ersten persönlichen Treffen. Wenn dort alles Wichtige geklärt wurde, dann kann der Rest per Telefon oder E-Mail geregelt werden. Als Letztes überlegen Sie, welche Kosten Sie bereit sind, für eine Beratung zu tragen. Die Kosten einer Honorarberatung unterscheiden sich je nach Umfang und Art der Beratung.
Will ich sparen oder investieren?
Sofern Sie Geld nicht für den direkten Konsum verwenden, können Sie es aufsparen. Dies ist notwendig, wenn eine Erwerbung eine größere Summe erfordert oder wenn sie etwa vorsorgen müssen. Ein solches Sparen macht auch dann Sinn, wenn Sie damit keine Zinsen verdienen oder durch Inflation sogar an Wert verlieren. Sparen öffnet dem Verbraucher neue Konsummöglichkeiten, die er sonst über den zinsträchtigen Kredit erreichen müsste. Wollen sie dagegen investieren, das heißt anlegen, so wollen sie Ihr Geld vermehren, d. h. Zinsen bekommen oder Rendite erwirtschaften. Am besten ist es natürlich, man kann das Nützliche mit dem Angenehmen verbinden und als Anleger lukrativ sparen. Doch Vorsicht. Halten Sie die beiden Ziele auseinander. Wenn Sie sparen müssen, der Gewinn aber mit Risiko verbunden ist, kann das Sparmotiv leicht verloren gehen. Sicheres Sparen ist bei geringerem Vermögen oft wichtiger als risikobehaftetes Verdienen.
Im Investment spielt die Erkennung von Risiken eine große Rolle. Es sollte Ihnen klar werden, dass Risiko und Rendite gekoppelt sind. Wollen Sie eine hohe Rendite erzielen, müssen Sie bereit sein, Risiken einzugehen. Im Fall des Scheiterns kann es Ihnen möglicherweise passieren, dass Sie einen Totalverlust des eingesetzten Geldes erleiden. Sie sollten also in regelmäßigen Abständen Ihre Investition überprüfen und insbesondere nicht vergessen, dass Ereignisse (wie beispielsweise Scheidung, Jobwechsel, Erbe oder Nachwuchs) in Ihrem Leben vieles ändern können.
Wie finde ich die passende Beraterin oder den passenden Berater?
Hier finden Sie sieben Schritte, die Ihnen bei der persönlichen Auswahl von Beratern helfen. Wegweiser-Finanzberatung.de stellt die unterschiedlichen Beratertypen in der zweiten Hälfte der Broschüre vor.
1. Orientieren Sie sich an unserem Vergleich der sechs Beratertypen. Die Unterschiede der Berater werden durch Fragen verdeutlicht. So können Sie für sich ermitteln, welcher Beratertyp zu Ihnen und Ihrem Bedarf passt.
2. Wenn Sie sich für einen oder mehrere Beratertypen entschieden haben, nutzen Sie die Kontaktmöglichkeiten, über die Sie einzelne Berater erreichen können.
Anbieter und Berater sind normalerweise im Internet zu finden. Professionelle Beratungsverbände bieten oft einen „Beraterfinder“-Service an. Auch Tipps von Bekannten, die Ihnen von ihren Erfahrungen mit Beratern berichten, können Ihnen helfen.
3. Fragen Sie nach Erstinformationsblättern. Sobald Sie einige in Frage kommende Berater gefunden haben, fragen Sie nach deren Broschüren, in denen sie sich vorstellen. Diesem Material sollten Sie entnehmen können, welche Dienstleistungen angeboten werden, zu welchen Bedingungen und mit wem oder für wen die Berater arbeiten.
4. Überprüfen Sie, ob die Berater zugelassen sind. Nehmen Sie nur Berater in Anspruch, die die gesetzlichen Zulassungskriterien erfüllen. Um das zu überprüfen, gibt es Register, die Sie im Internet finden: das Finanzanlagenvermittler- und Versicherungsvermittler-Register unter der Internetadresse www.vermittlerregister.info sowie das Register der vertraglich gebundenen Vermittler unter www.bafin.de .
5. Fragen Sie nach Nachweisen von Qualifikation und Erfahrung. Versichern Sie sich, dass die Berater die Dienstleistungen abdecken können und dürfen, die Sie suchen. Sie sollten Kontakt aufnehmen und nachfragen, ob die Berater über die Erfahrungen und Qualifikationen verfügen, die für Ihre Bedürfnisse wichtig sind.
6. Überprüfen Sie, ob die Berater Sie zu den Produkten, die Sie bereits haben, beraten können. Wenn Sie schon über Finanzprodukte verfügen, dann weisen Sie die Berater darauf hin. Wünschen Sie beispielsweise eine Beratung zum Thema Altersvorsorge, dann können die bestehenden Produkte wichtig sein und müssen berücksichtigt werden. Die Berater müssen diese aber auch verstehen.
7. Erfragen Sie die Entgelte. Bei einer Honorarberatung fragen Sie die Berater nach den Kosten der Beratung. Selbst eine grobe Schätzung gibt Ihnen ein Bild der auf Sie zukommenden Kosten. Wenn Sie kein Honorar bezahlen, werden die Berater auf Provisionsbasis vergütet.
Was Sie beachten sollten, beim ersten persönlichen Kontakt.
- Status – Bevorzugen Sie „unabhängige“ oder „gebundene“ Finanzberater? (Die Erstinformation sollte Ihnen helfen)
- Preis – Gebühren sind wichtig. Dies bedeutet allerdings nicht, dass das Günstigste zugleich auch das Beste ist. Transparenz in Bezug auf die Kosten ist entscheidend.
- Fortlaufender Service – Möchten Sie eine regelmäßige Analyse Ihres Wertpapierbestands und Ihrer persönlichen Umstände?
- Lage – Ist es Ihnen wichtig, dass sich Ihr Finanzberater/Ihre Finanzberaterin in der Nähe Ihrer Wohnung oder Ihres Arbeitsplatzes befindet?
- Philosophie – Wollen Sie ethisch und sozial verantwortungsvolle Investitionen?
- Kompetenz – Haben die Berater ausreichende Kenntnisse und Ressourcen? Zusätzlich können Sie fragen, ob sie seit dem Abschluss Zusatzqualifikationen und -erfahrungen erworben haben. Wollen die Berater allumfassend beraten, fragen Sie nach ihren Ressourcen, und ob sie durch Mitarbeiter etc. unterstützt werden.
Wie kann ich mich auf das Gespräch vorbereiten?
Wenn Sie einen Berater / eine Beraterin ausgewählt haben, ist es Zeit, den Beratungsprozess zu beginnen. Hier einige Punkte, die Sie in Erinnerung behalten sollten:
- Vor dem Treffen Bevor Sie den Berater / die Beraterin das erste Mal treffen, bereiten Sie sich vor. Gute Beratung hängt von einem klaren Bild über Ihre finanzielle Situation ab. Sammeln Sie also zunächst die Informationen, die Sie zu Hause haben. Für eine Beratung zum Ruhestand beispielsweise beginnen Sie mit einer Liste: Was besitzen Sie? Was schulden Sie? Welche Versicherungen haben Sie und wie hoch sind die Beiträge?
- Während des Treffens Ihr Berater / Ihre Beraterin wird notwendigerweise detaillierte Informationen über Sie wissen wollen, damit sie gemeinsam Ihren Bedarf und Ihre Ziele herausarbeiten können. Geben Sie ihm / ihr zutreffende Informationen, damit Sie eine Beratung erhalten, die Ihrer Situation entspricht.
- Die Beratung: Output des 1. Treffens, Input für das 2. Treffen Am Ende des Treffens wird Ihr Berater / Ihre Beraterin beginnen, zu recherchieren und Ihnen einige Empfehlungen zusammenstellen. Sie werden die Empfehlungen schriftlich erhalten, in der Regel bei einem persönlichen Treffen, bei dem der Berater / die Beraterin Ihnen die Empfehlungen erklären und die Gründe der Auswahl mit Ihnen besprechen wird.
Nach jeder Beratung sollten Sie auch eine Dokumentation des Gesprächs erhalten. Diese beinhaltet:
- ein Beratungsprotokoll mit den Empfehlungen und den Gründen dafür. Es ist wichtig, dies noch einmal zu überprüfen und festzustellen, wie gut die Empfehlungen Ihrem Bedarf und Ihren Zielen entsprechen. Sie sind nicht verpflichtet, das Beratungsprotokoll zu unterschreiben. Die Verbraucherzentralen raten im Allgemeinen davon ab, damit das Protokoll später nicht als Beweis gegen Sie verwandt werden kann.
- Produktangaben für jedes empfohlene Produkt. Verlangen Sie Informationen, die für Sie verständlich sind.
Denken Sie daran, dass die vermittelten Finanzprodukte eine sehr lange Laufzeit haben können. Wenn Ihre Erinnerung an die Beratung über die Jahre schwindet, bleiben Ihnen nur diese Dokumente. Sie sind ein wichtiger Überblick über die Beratung, die Sie erhalten haben, und über die Gründe für Ihre Entscheidungen. Sie sollten also Ihre jetzige Situation so genau wie möglich festhalten. Deshalb erwerben Sie Produkte erst, nachdem Sie diese Dokumente gelesen haben, verstanden haben und mit ihnen vollkommen zufrieden sind.
Die Erstinformation
Die meisten der hier dargestellten Beratertypen sind dazu verpflichtet, Ihnen bei dem ersten Geschäftskontakt Informationen über sich mitzuteilen. Dargestellt werden soll dies am Beispiel der Versicherungsvermittler (Makler, Ausschließlichkeitsvertreter, Mehrfirmenvertreter im Versicherungsbereich ). Die Informationen müssen Sie klar und verständlich in Textform erhalten. Sie können darauf verzichten und die Vermittler dürfen Ihnen die Informationen zunächst mündlich geben, müssen sie aber später schriftlich nachreichen. In einer Erstinformation muss enthalten sein:
- Name und Firmenname des Beraters.
- Betriebsanschrift (Kontaktdaten).
- Berufsbezeichnung / Tätigkeitsart / gewerberechtliche Registrierung: Ist er / sie als Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter (gebunden, ungebunden etc.) oder Versicherungsberater eingetragen und wie lässt sich die Angabe überprüfen? Anschrift, Telefonnummer, Internetadresse der Registrierungsbehörde sowie die Registrierungsnummer.
- Direkte / indirekte Beteiligungen (über 10 %) an Versicherungsunternehmen
- Versicherungen (einschl. Muttergesellschaften), die eine Beteiligung an der Beraterfirma halten (über 10 %)
- Anschrift der Schlichtungsstelle
Diese Regelungen sind in ähnlicher Form auch für Finanzanlagenvermittler gültig.
Beratungsprotokolle
Beratungsprotokolle existieren im Wertpapiergeschäft und im Versicherungsgeschäft. Sie sollen zu Ihrem Schutz beitragen und Falschberatungen verhindern. Beispielhaft soll dies an den Beratungsprotokollen im Wertpapiergeschäft dargestellt werden. Seit Jahresbeginn 2010 sind Banken und Sparkassen dazu verpflichtet, Anlageberatungen für Privatkunden zu dokumentieren. Anlageberater müssen jedes Beratungsgespräch im Wertpapierbereich dokumentieren und Ihnen das Beratungsprotokoll vor dem Abschluss des Geschäfts aushändigen. Sie sollen damit in die Lage versetzt werden zu prüfen, ob das Gespräch im Protokoll korrekt wiedergegeben wurde. Das Protokoll soll im Schadensfall auch Beweiszwecken dienen. Die Berater sind verpflichtet, das Protokoll zu unterschreiben. Sie als Kunde sind dazu nicht verpflichtet und die Verbraucherzentralen raten davon auch ab. Es muss folgende Angaben enthalten:
- den Anlass der Anlageberatung,
- die Dauer des Beratungsgesprächs,
- die der Beratung zugrunde liegenden Informationen über Ihre persönliche Situation
- Angaben über Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen, die Gegenstand der Anlageberatung sind,
- die von Ihnen im Zusammenhang mit der Anlageberatung geäußerten wesentlichen Anliegen und deren Gewichtung,
- die im Verlauf des Beratungsgesprächs erteilten Empfehlungen und die für diese Empfehlungen genannten wesentlichen Gründe.
Detaillierte Information, die Sie von Beratern bekommen sollten
Haben Sie keine Angst, Fragen zu stellen
Die Beratung ist dafür da, Ihnen Informationen zu vermitteln und Entscheidungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Obwohl Ihr Berater Ihnen wahrscheinlich viele Dinge im Beratungsgespräch erläutern wird, ist es trotzdem notwendig, dass Sie eigene Fragen stellen, z. B. wenn Sie besonderes Gewicht auf bestimmte Aspekte legen oder Dinge Ihnen unverständlich sind. Fragen Sie – wenn es sich nicht ohnehin um eine Honorarberatung handelt – aktiv nach der prozentualen oder tatsächlichen Vergütung der Berater, die diese für die Vermittlung der Produkte erhalten.
Bei Anlageberatung sollte der Berater ihnen die Theorie und Empirie der Finanzmärkte erklären können. Fragen Sie nach Antworten und Erklärungen über Erfassungsmethoden, Vergleichsgruppen, die für Sie genutzt werden etc.
Worauf sollte ich während der Beratung achten?
Es ist einfach, sich von der Zuversicht, Zugänglichkeit und Freundlichkeit der Berater überzeugen zu lassen. Die Bewertung der Beratung sollte dies nicht beeinflussen. Konzentrieren Sie sich auf den Inhalt der Beratung und gehen Sie sicher, dass dieser Ihren Bedürfnissen entspricht. Nehmen Sie das Protokoll mit nach Hause und lesen Sie es, bevor Sie Produkte erwerben. Berater werden Ihnen oftmals Prospekte, Produktinformationsblätter o.ä. zum Lesen mitgeben. Halten Sie alle Fragen, die auftauchen, schriftlich fest während Sie die Empfehlung lesen und bitten Sie Ihren Berater, mögliche Unklarheiten zu beseitigen.
Bündelung von Produkten
Berater können Ihnen unter Umständen mehrere miteinander verbundene Produkte verkaufen. Dabei können die Produkte in ein Produkt gebündelt oder aber getrennt erworben werden. Produktbündel sind schwerer zu durchschauen, nicht getrennt kündbar, enthalten Überflüssiges und sind im Ergebnis häufig teurer. Prüfen Sie, ob diese Produkte Ihren Bedürfnissen entsprechen und nicht möglicherweise Komponenten beinhalten, die für Sie nicht wichtig sind.
Unter Koppelung und Bündelung versteht man Anbieter- oder Vermittlerpraktiken, bei denen mehrere Produkte zusammen als Paket verkauft werden. Diese Produkte sind häufig sehr intransparent und lassen somit einen Vergleich mit anderen Produkten nur erschwert zu. Drei Beispiele:
- Eine Vermittler vertreibt Hausrats- und Wohngebäudeversicherungen in Kombination mit Hypothekenfinanzierungen.
- Eine Bank verlangt, dass Sie ein neues Bankkonto bei ihr eröffnen, als Bedingung damit Sie ein Hypothekendarlehen erhalten.
- Eine Bank verlangt zusätzlich zum Kreditvertrag den gleichzeitigen Abschluss einer Kreditversicherung.
Bei wem kann ich mich beschweren?
Wenn Sie mit irgendeinem Teil Ihrer Beratung unzufrieden sind, sollten Sie zunächst versuchen, dies mit Ihrer Beraterin / Ihrem Berater zu besprechen. Wenn das nicht hilft, können Sie sich an die Berufsverbände der Berater wenden. Oder aber Sie wenden sich an die verschiedenen Ombudsleute in Deutschland, die mit der außergerichtlichen Schlichtung betraut sind.
Hier finden Sie einen Überblick über die anerkannten Schlichtungsstellen.
Sollte keine Stelle eine für Sie befriedigende Lösung herbeiführen, steht es Ihnen frei, den Rechtsweg zu beschreiten. Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt wird Sie über die rechtlichen Möglichkeiten und Folgen beraten.
Beratertypen
Banken sowie Honorarberater, Makler und Vertreter, wenn sie mehr als drei Personen beschäftigen, müssen seit dem 10. März 2021 auf ihren Internetseiten folgende Informationen veröffentlichten und stets aktuell halten:
- zu ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihrer Beratungstätigkeit,
- ob sie bei ihrer Beratung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen; falls eine Berücksichtigung erfolgt, müssen Einzelheiten über das Verfahren zur Auswahl der Finanzprodukte mitgeteilt werden; falls keine Berücksichtigung erfolgt, ist dies zu begründen mit der Erklärung, ab wann sie beabsichtigen, dies zu ändern,
- inwieweit die Vergütungspolitik mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang steht.
Des Weiteren müssen sämtliche genannten Berater vorvertraglich darüber informieren, inwieweit Nachhaltigkeitsrisiken bei ihrer Beratung einbezogen werden, welche Bewertung daraus resultiert und sich dies auf die Rendite der von ihnen angebotenen und empfohlenen Produkte voraussichtlich auswirkt. Berücksichtigen sie Nachhaltigkeitsrisiken nicht, ist dies knapp zu begründen.
- Beratung wird durch Kunden direkt bezahlt
- keine Anbieterbindung, theoretisch alle Produkte möglich
- derzeit geringe Beraterdichte
- anbieterunabhängige Beratung
- erhält Provisionen von den Anbietern bei Produktverkauf
- keine Anbieterbindung, theoretisch alle Produkte möglich
- relativ gute Erreichbarkeit in Städten
- anbieterunabhängige Beratung
- erhält Provisionen von den Anbietern bei Produktverkauf
- je nach Beratertyp Produkte eines oder mehrerer Anbieter im Angebot
- relativ gute Erreichbarkeit sowohl in Städten wie auch in ländlichen Gegenden
- je nach Beratertyp vertragliche Bindung an einen oder mehrere Anbieter
- erhalten Gebühren und Provisionen von anderen Anbietern bei Produktverkauf
- häufig Verkauf "hauseigener" Produkte, aber auch Vermittlung fremder Produkte
- relativ gute Erreichbarkeit sowohl in Städten wie auch in ländlichen Gegenden
- Berater sind in Organisationsstrukturen der Bank oder Sparkasse eingebunden und können nur Produkte vermitteln, die von der Geschäftsleitung vorgegeben werden