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Altersvorsorge

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In dem Teil “Finanzprodukte” werden neben fünf unterschiedlichen Produkten auch die jeweils dazugehörenden Produktgruppen beschrieben. Hierbei steht nicht die vollständige und umfassende Produkterklärung im Vordergrund, sondern die Darstellung wichtiger Kriterien, an denen sich beispielhaft die Einfachheit oder Komplexität der Produkte zeigen lässt. Außerdem sollen mögliche Probleme beim Produkterwerb aufgezeigt werden. Auch Verbraucher können Produkte, die aufgrund ihrer Gestaltung sehr komplex sind, erwerben. In diesen Fällen erscheint eine qualifizierte Finanzberatung sinnvoll. Andere Produkte sind weniger komplex und relativ einfach zu verstehen. Bei den letztgenannten Produkten ist es für private Haushalte mit ein wenig Zeit- und Informationsaufwand möglich, sich ohne intensive Finanzberatung zu orientieren. Die Produktklassen und Produkte wurden nach Bekanntheitsgrad und Relevanz ausgewählt. Sie sollten den meisten privaten Haushalten zumindest vom Namen her geläufig sein und von ihnen auch verhältnismäßig oft genutzt werden.

Produktklasse

Die Altersvorsorge erfolgt zumindest in Deutschland noch überwiegend über eine generationenübergreifende, solidarische Versicherungsform – die gesetzliche Rentenversicherung. Sie bildet für eine Mehrheit der privaten Haushalte seit über 100 Jahren ein ausreichendes Fundament für die finanzielle Altersversorgung. Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf einem Generationenvertrag – die Jungen zahlen für die Alten. Alle Arbeitnehmer zahlen in die Versicherung ein. Mit Beginn des Ruhestandes erhalten diese Arbeitnehmer dann eine Rente. Die eingezahlten Beiträge werden allerdings nicht angespart, um dann im Alter ausgezahlt zu werden, sondern die heute abgeführten Beiträge der Berufstätigen werden direkt für die aktuellen Rentenzahlungen verwendet. Freiberufler und Selbstständige sichern ihre Altersversorgung ebenso wenig über die gesetzliche Rentensicherung wie Beamte, Richter etc. Diese Gruppen nutzen entweder eigene Altersvorsorgesysteme oder Produkte der privaten Altersvorsorge. Inwieweit die gesetzliche Rentenversicherung auch zukünftig eine ausreichende Basis für eine vernünftige finanzielle Altersversorgung darstellen kann, ist aus heutiger Sicht schwer zu beurteilen. Schon die Rentenreformen zu Beginn dieses Jahrhunderts werden in den nächsten Jahren zu einem Absinken des durchschnittlichen Rentenniveaus führen. Hinzu kommt, dass durch die steigende Lebenserwartung die Zahl der Rentner stärker steigen wird als die der Erwerbstätigen. Insofern erscheint die gesetzliche Rente als alleinige finanzielle Basisversorgung für den Ruhestand fraglich.

Altersvorsorge – also die finanzielle Absicherung für das Leben im Ruhestand – kann dabei auf unterschiedlichen Wegen erfolgen: mittels der gesetzlichen Rentenversicherung sowie mittels der Angebote der betrieblichen wie der privaten Altersvorsorge.

Die Altersvorsorgeprodukte unterscheiden sich unter anderem nach ihrer Zugänglichkeit (bestehen Einschränkungen wie z. B. Mindesteinlagen), in ihrer Rendite, ihrer Sicherheit, ihren Kosten, ihrer Liquidität (flexible Anpassung von Einzahlungen und Auszahlungen), in der Besteuerung und ihren staatlichen Fördermöglichkeiten.

Wer im Rahmen der privaten bzw. der betrieblichen Altersvorsorge eine staatliche Förderung in Anspruch nimmt, vermeidet bei bestimmen Produkten (z. B. Riester-Rente) das Risiko, dass der Wert des angesparten Kapitals unter den Wert der eingezahlten Beiträge sinkt. Der Zugang zu den Produkten der privaten Altersvorsorge ist in der Regel nicht beschränkt.

Das Sparen für die private Altersvorsorge ist im Gegensatz zu vielen anderen Formen des Sparens und der Geldanlage auf einen sehr langer Anlagehorizont ausgerichtet (vielfach 30 Jahre und länger). Über einen solchen Zeitraum hinweg ist es möglich, schon mit geringen Beiträgen eine Anlagesumme zu erreichen, die den gewünschten Versorgungszielen entspricht. Die erzielte Rendite unterliegt während der Anlagezeit Schwankungen. Bei einer langen Anlagedauer können sich diese Schwankungen über die Zeit besser ausgleichen. Bei einem kurzen Anlagezeitraum von z. B. fünf Jahren fällt eine negative Marktsituation hinsichtlich der Rendite entscheidend ins Gewicht. Daher bietet es sich an, möglichst früh mit dem Sparen für eine private Altersvorsorge zu beginnen.

Da Sie als Versicherungsnehmer sehr lange Zeiträume sparen und es sich um eine stark erklärungsbedürftige Produktkategorie handelt, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass Ihr Berater sich regelmäßig, mindestens aber einmal im Jahr, mit Ihnen zusammensetzt. Dabei sollen unter anderem die Eignung des Produkts für Sie, Risiken der Anlagestrategie, Kosten und Gebühren in Bezug auf den Produktvertrieb wie auch Zahlungsmöglichkeiten besprochen werden.

Versicherungsbasierte Produkte wie die private Renten- oder die Lebensversicherung werden in Deutschland relativ häufig zur privaten Altersvorsorge genutzt. Der Erwerb einer eigenen Immobilie ist ebenfalls ein gängiges Modell zur privaten Altersvorsorge. Alternativen können beispielsweise auch eine vermietete Immobile, Aktien, Anleihen oder Fonds darstellen.

Die versicherungsbasierten Altersvorsorgeprodukte funktionieren wie klassische Sparverträge, mit der Besonderheit, dass das Sparen in einem Versicherungsmantel stattfindet. Die private Rentenversicherung besitzt zudem eine Auszahlungsphase (Rentenzahlungen), die gewöhnlich mit dem Übergang in den Ruhestand beginnt. Für die klassischen (d. h. für die nicht fondsgebundenen) Varianten der Lebens- und privaten Rentenversicherungen gilt für die Verzinsung des Sparanteils als Untergrenze der sogenannte staatlich festgelegte Garantiezins, welcher zurzeit (Dezember 2017) bei 0,9 % liegt. Die mehrmalige Absenkung des Garantiezinses in den vergangenen Jahren wurde aus Sicht der Versicherungen notwendig, weil das allgemeine Zinsniveau seit Jahren sinkt.

Produktbeispiel (Private Rentenversicherung)

Private Rentenversicherungen sind bei vielen Haushalten ein „Klassiker“, wenn es um die private Altersvorsorge geht. Von der Idee her ist das Produkt auch sehr einfach zu verstehen. Der Kunde zahlt (möglichst lange) in die Versicherung ein und erhält vom Versicherungsunternehmen eine lebenslange Rente entsprechend der Summe der geleisteten Einzahlungen zuzüglich der vereinbarten Zinsen und der Überschussbeteiligung, wenn er das vertraglich vereinbarte Alter erreicht hat („Rentenbeginn“). Bei Vertragsschluss wird dem Kunden auf Basis der zu zahlenden Beiträge eine bestimmte Rentenhöhe (Garantierente) fest zugesagt. Zumeist ist es möglich, beim Übergang in den Ruhestand zu wählen, ob man sich den angesparten Betrag (inkl. Zinsen) in einer Summe auszahlen lassen will oder die Verrentungsvariante wählt. Die Versicherungsunternehmen verlangen beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung keine Gesundheitsprüfung, wie zum Beispiel bei einer Lebensversicherung.

Bei den von den Versicherungsunternehmen bevorzugten Anlagen spielen Zinspapiere (Anleihen) eine nicht unwesentliche Rolle. Im Zuge der nun schon seit mehreren Jahren andauernden Niedrigzinsphase bekommen die Versicherungsunternehmen zunehmend Probleme, den Garantiezins zu erwirtschaften, ganz zu schweigen von zusätzlichen Überschüssen. Deshalb bietet die Versicherungsbranche vermehrt Produkte ohne Garantiezins an.

Rentenversicherungen existieren in verschieden Varianten. Bei einer „klassischen“ privaten Renten- bzw. Lebensversicherung fließen die Sparbeiträge des Kunden in das vor Insolvenz geschützte Anlagevermögen der Versicherung und werden entsprechend der Wertentwicklung des Anlagevermögens verzinst. Bei einer fondsbasierten Lebens- bzw. Rentenversicherung fließen die Kundengelder in Investmentfonds (als Sondervermögen ebenfalls insolvenzgeschützt) und die einzelnen Versicherungen entwickeln sich entsprechend der Wertentwicklung der Fonds. Indexpolicen ermöglichen dem Anleger die Partizipation an der Entwicklung eines Index, bspw. des DAX. Einmal gemachte Gewinne können dabei meist gesichert werden und das eingezahlte Kapital ist garantiert. Indexpolicen sind bei Verbraucherschützern umstritten.

Fondsbasierte Rentenversicherungen investieren das Geld der Kunden in vorgegebene oder selbst ausgewählte Fonds. Einen Garantiezins und eine Überschussbeteiligung gibt es bei dieser Form der privaten Rentenversicherung nicht. Die Wertentwicklung bei dieser Form der Altersvorsorge hängt allein von der wirtschaftlichen Entwicklung des / der gewählten Fonds ab. Dem Kunden wird bei Vertragsschluss ein sogenannter Rentenfaktor genannt. Der Rentenfaktor gibt an, welche Rente der Kunde für jeweils 10.000 Euro angespartes Geld später erhält. Der Rentenfaktor wird entsprechend der demografischen Entwicklung von der Versicherung in bestimmten Abständen angepasst. In der Praxis bedeutet dies, dass er sinkt. Die Rentenzahlungen würden somit geringer ausfallen als bei Vertragsbeginn angenommen.

Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung ist zumeist damit verbunden, dass der Kunde eine recht lange vertragliche Bindung eingeht (40 Jahre und mehr). Über diesen Zeitraum müssen die Kunden die vereinbarten Beiträge monatlich entrichten. In der Praxis hat sich gezeigt, dass viele Haushalte aus verschiedenen Gründen die erforderlichen Zahlungen nicht aufbringen können. Auch deshalb wollen manche Kunden die Verträge vorzeitig kündigen. Tun sie dies, so müssen die Kunden mit herben Einbußen rechnen. Es empfiehlt sich daher, die Beiträge so zu vereinbaren, dass sie auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten aufgebracht werden können.

Über die gesamte Vertragslaufzeit betrachtet – die Phase der Beitragszahlung und des Rentenbezugs – ist die private Rentenversicherung eine Art Wette auf ein möglichst langes Leben. In der Regel müsste der Kunde älter als 80 Jahre werden, damit sich der Abschluss der Rentenversicherung finanziell gelohnt hätte. Erst zu diesem Zeitpunkt sind die erhaltenen Rentenzahlungen in der Summe höher als die geleisteten Beiträge. Die Errechnung der Höhe der gezahlten monatlichen Rente ist für Kunden oft nicht nachvollziehbar.

Stirbt der Kunde während der Ansparphase, erhalten seine Erben eine entsprechend vertraglich vereinbarte Summe (Beitragsrückgewähr), die häufig nicht sehr hoch ist. Rückzahlungen orientieren sich zumeist an der Summe der gezahlten Beiträge. Falls keine Betragsrückgewähr vereinbart ist, ist das Geld weg. Wenn höhere Absicherungssummen gewünscht werden, führt dies entweder zu einer deutlichen Steigerung der monatlichen Beiträge oder im Fall der Rentenversicherung zu geringeren Rentenzahlungen.

Beim Tod eines Kunden während der Rentenbezugsphase erhalten die Erben keine weiteren Zahlungen. Kapital und Zinsen verfallen zu Gunsten der Versicherung und der Versichertengemeinschaft. Möchte man dies als Kunde verhindern, muss bei Vertragsschluss eine sogenannte Rentengarantiezeit vereinbart werden. Damit verpflichtet sich die Versicherung zur Fortzahlung der Rente (je nach gewählter Laufzeit) an eine zuvor bestimmte Person. Diese Vereinbarung lassen sich Versicherungen in der Regel teuer bezahlen. Sie führen dazu, dass die Rentenzahlungen selbst niedriger ausfallen oder aber die monatlichen Beiträge deutlich steigen. In der Regel ist es möglich, Rentengarantiezeiten von 5 oder 10 Jahren zu vereinbaren.

Für die meisten Kunden sind die Bedingungen und Wertentwicklungsmöglichkeiten bei Lebens- und privaten Rentenversicherungen intransparent, auch wenn mittlerweile viele Kostenarten im Vorfeld des Erwerbs eines entsprechenden versicherungsbasierten Altersvorsorgeprodukts ausgewiesen werden müssen. Für den Verbraucher bleibt es häufig nicht nachvollziehbar, wie hoch der wirkliche Sparanteil ist. Der vom Kunden gezahlte monatliche Beitrag wird zunächst um die Kosten- und die unbekannten Risikoanteile vermindert. Der verbleibende Rest stellt den verzinslichen Sparanteil dar. Die kosten- und risikobezogenen Abzüge können bis zu 30 % und mehr vom jeweiligen Monatsbeitrag umfassen.

Die private Rentenversicherung existiert nicht nur in der klassischen Form der Ansparvariante, sondern auch als eine sogenannte „sofort beginnende Rentenversicherung“. In dieser Variante wird gegen die Zahlung eines Einmalbeitrags (z. B. 50.000 Euro) eine Rentenzahlung vereinbart, welche unmittelbar nach Vertragsschluss beginnt.

Produkterwerb (Private Rentenversicherung)
Produkttransparenz / Verständlichkeit

  • (immer noch) geringe Transparanz, komplexes Regelwerk

Marktübersicht

  • nur wenige umfassende Vergleiche, nur geringe Vergleichbarkeit der Angebote (unterschiedliche Bedingungen)

Beratungsbedarf

  • hoch

Erwerb ohne Beratung

  • nur ratsam mit viel Erfahrung (Profi)

Gehört das Produkt zum Beratungsangebot?

*Kann abhängig von der Ausrichtung des Honorarberaters variieren (Finanzanlagen / Versicherung).

Beratertypen

Banken sowie Honorarberater, Makler und Vertreter, wenn sie mehr als drei Personen beschäftigen, müssen seit dem 10. März 2021 auf ihren Internetseiten folgende Informationen veröffentlichten und stets aktuell halten:

  • zu ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihrer Beratungstätigkeit,
  • ob sie bei ihrer Beratung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen; falls eine Berücksichtigung erfolgt, müssen Einzelheiten über das Verfahren zur Auswahl der Finanzprodukte mitgeteilt werden; falls keine Berücksichtigung erfolgt, ist dies zu begründen mit der Erklärung, ab wann sie beabsichtigen, dies zu ändern,
  • inwieweit die Vergütungspolitik mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang steht.

Des Weiteren müssen sämtliche genannten Berater vorvertraglich darüber informieren, inwieweit Nachhaltigkeitsrisiken bei ihrer Beratung einbezogen werden, welche Bewertung daraus resultiert und sich dies auf die Rendite der von ihnen angebotenen und empfohlenen Produkte voraussichtlich auswirkt. Berücksichtigen sie Nachhaltigkeitsrisiken nicht, ist dies knapp zu begründen.

  • Beratung wird durch Kunden direkt bezahlt
  • keine Anbieterbindung, theoretisch alle Produkte möglich
  • derzeit geringe Beraterdichte
  • anbieterunabhängige Beratung
  • erhält Provisionen von den Anbietern bei Produktverkauf
  • keine Anbieterbindung, theoretisch alle Produkte möglich
  • relativ gute Erreichbarkeit in Städten
  • anbieterunabhängige Beratung
  • erhält Provisionen von den Anbietern bei Produktverkauf
  • je nach Beratertyp Produkte eines oder mehrerer Anbieter im Angebot
  • relativ gute Erreichbarkeit sowohl in Städten wie auch in ländlichen Gegenden
  • je nach Beratertyp vertragliche Bindung an einen oder mehrere Anbieter
  • erhalten Gebühren und Provisionen von anderen Anbietern bei Produktverkauf
  • häufig Verkauf "hauseigener" Produkte, aber auch Vermittlung fremder Produkte
  • relativ gute Erreichbarkeit sowohl in Städten wie auch in ländlichen Gegenden
  • Berater sind in Organisationsstrukturen der Bank oder Sparkasse eingebunden und können nur Produkte vermitteln, die von der Geschäftsleitung vorgegeben werden