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Personenversicherungen

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In dem Teil “Finanzprodukte” werden neben fünf unterschiedlichen Produkten auch die jeweils dazugehörenden Produktgruppen beschrieben. Hierbei steht nicht die vollständige und umfassende Produkterklärung im Vordergrund, sondern die Darstellung wichtiger Kriterien, an denen sich beispielhaft die Einfachheit oder Komplexität der Produkte zeigen lässt. Außerdem sollen mögliche Probleme beim Produkterwerb aufgezeigt werden. Auch Verbraucher können Produkte, die aufgrund ihrer Gestaltung sehr komplex sind, erwerben. In diesen Fällen erscheint eine qualifizierte Finanzberatung sinnvoll. Andere Produkte sind weniger komplex und relativ einfach zu verstehen. Bei den letztgenannten Produkten ist es für private Haushalte mit ein wenig Zeit- und Informationsaufwand möglich, sich ohne intensive Finanzberatung zu orientieren. Die Produktklassen und Produkte wurden nach Bekanntheitsgrad und Relevanz ausgewählt. Sie sollten den meisten privaten Haushalten zumindest vom Namen her geläufig sein und von ihnen auch verhältnismäßig oft genutzt werden.

Produktklasse

Im Bereich der Versicherungen können die einzelnen Produktklassen nach verschiedenen Kriterien geordnet werden. Eine mögliche Unterscheidung besteht in der Gruppierung in Personen- und Sachversicherungen. Zu den Sachversicherungen zählen u. a. so bekannte Versicherungsarten wie die Haftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherung. Personenversicherungen umfassen dagegen alle Versicherungsprodukte, deren Ziel die Absicherung von Personenschäden ist. Erleidet eine versicherte Person einen körperlichen Schaden oder stirbt, zahlt die Versicherung einen vereinbarten Betrag oder eine Rente. Personenversicherungen sind also zur Absicherung von finanziellen Risiken wie Tod (Hinterbliebene), Krankheit oder Invalidität gedacht.

Die mit Personenversicherungen abgesicherten Risiken werden auch als biometrische Risiken bezeichnet. Bei Eintritt solcher Risiken können sich für einzelne Personen wie auch für ganze Haushalte schwere negative finanzielle Folgen ergeben. Zu den biometrischen Risiken zählt auch die Langlebigkeit. Obwohl ein langes Leben aus Kundensicht wünschenswert wäre und somit alles andere, als ein Unglücksfall ist.

Für viele Personenversicherungen wie die Risikolebensversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung oder die private Krankenversicherung wird durch die Versicherer vor Abschluss eine Gesundheitsprüfung zwingend vorgeschrieben.

Personenversicherungen sind von ihrer ursprünglichen Form her reine Risikoversicherungen. Eine Risikoversicherung funktioniert nach dem Prinzip, dass nur bei Schadenseintritt eine Versicherungsleistung erfolgt. Ansonsten sind keine weiteren Leistungen vorgesehen. Eine mögliche Rückerstattung von gezahlten Beiträgen ist beispielsweise nicht vorgesehen. In der Praxis werden Risikoversicherungen auch in Varianten angeboten, die von diesem typischen Konzept abweichen können.

  • So werden beispielsweise Verträge mit Beitragsrückerstattung angeboten. Diese möglichen Rückzahlungen müssen die Kunden vorher über die Beiträge selbst aufbringen und verteuern so die eigentliche Absicherung.
  • Neben den sonst üblichen Einmal- bzw. Rentenzahlungen bei Schadenseintritt ist in den letzten Jahren verstärkt ein Trend zu erkennen, dass zusätzliche Leistungen, sogenannte Assistance-Leistungen, mit angeboten werden. Diese zusätzlichen „Hilfsleistungen“ können aus so unterschiedlichen Bereichen kommen wie der technischen, medizinischen oder juristischen Unterstützung. Unabhängig davon, ob diese Assistance-Leistungen sinnvoll sind, müssen sie in der Regel über den Produktpreis bezahlt werden.
  • Personenversicherungen werden bei einigen Finanzprodukten als mögliche Zusatzleistung angeboten. Bekannt sind solche Kombinationsangebote im Bereich der Altersvorsorgeprodukte (Zusatzprodukt Berufsunfähigkeitsversicherung) oder im Bereich der Kreditprodukte (z. B. Restschuldversicherung). Die Einbeziehung von zusätzlichen Versicherungen verteuert entweder das eigentliche Finanzprodukt entsprechend oder reduziert die Versicherungsleistung. Ausnahmen können Kombinationsprodukte aus Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung darstellen. Hier kann im Einzelfall das Kombiprodukt günstiger als der Erwerb der einzelnen Produkte sein.

Personenversicherungen stellen auch für die Anbieter eine Herausforderung dar. Die Versicherungsunternehmen müssen vorab möglichst genau kalkulieren, wie hoch die Zahl der möglichen Invaliditäts- oder vorzeitigen Todesfälle ist. Unterlaufen bei der Kalkulation Fehler, kann dies Verluste für die Versicherungen nach sich ziehen, die sich ggfls. auch auf die Produktgestaltung auswirken (z. B. beim Preis bzw. der Leistungserstattung).

In Deutschland sind u. a. folgende Personenversicherungen verfügbar:

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll im Fall der Berufsunfähigkeit Einkommenseinbußen vermeiden.
  • Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt im Fall der völligen Erwerbsunfähigkeit.
  • Die Krankenversicherung übernimmt Behandlungskosten / Kosten für Hilfsmittel etc. im Krankheitsfall.
  • Die Lebensversicherung: Risikolebensversicherungen dienen zur Absicherung im Todesfall des Versicherten („Hinterbliebenenvorsorge“), Kapitallebensversicherungen dienen (hautpsächlich) der Altersvorsorge.
  • Die Pflegeversicherung übernimmt Kosten im Fall der Pflegebedürftigkeit.
  • Die Private Rentenversicherung zahlt eine Rente / einen Einmalbetrag nach Eintritt in das Rentenalter.
  • Die Schwere Krankheiten Vorsorge (Dread Disease Insurance) zahlt Leistungen bei Eintritt bestimmter schwerer Krankheiten (z. B. Krebsdiagnose).
  • Eine Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn Sie bestimmte elementare körperliche oder geistige Fähigkeiten wie das Sehvermögen verlieren.
  • Die Unfallversicherung sichert das unfallbedingte (Invaliditäts-)Risiko ab.
Produktbeispiel (Berufsunfähigkeitsversicherung)

Berufsunfähig wird man, wenn man seinem ausgeübten Beruf dauerhaft nicht mehr nachkommen kann. Die Berufsunfähigkeit muss ärztlich nachgewiesen sein. In der Praxis definieren viele Versicherungsunternehmen die Dauer mit 6 Monaten und zudem muss eine Beeinträchtigung von mindestens 50 % gegeben sein.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als eine der wichtigsten Versicherungen für berufstätige Personen. Aus leicht nachvollziehbarem Interesse werben Produktanbieter wie Vermittler für das Produkt, aber auch die entsprechende Fachpresse sowie Verbraucherinstitutionen empfiehlt diese Versicherung. Alle gemeinsam werben nachdrücklich für den Abschluss einer BU-Versicherung. Eine BU soll den Fall der Berufsunfähigkeit absichern also wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ihren erlernten Beruf ausüben kann. Verliert jemand beispielsweise aufgrund von Erkrankungen die Fähigkeit, mittels der eigenen Arbeitskraft seinen Lebensunterhalt zu verdienen, so ist dies mit gravierenden finanziellen Einbußen verbunden. Eine BU-Versicherung zahlt im Schadensfall eine Rente, sofern die versicherte Person entsprechend den Bedingungen als berufsunfähig anerkannt wird.

Berufsunfähigkeitsversicherungen, welche den Lebensstandard im Schadensfall annähernd sichern sollen, sind nicht günstig. Deshalb sollte genau geprüft werden, wie hoch der Absicherungsbedarf ist und ob im Schadensfall auf vorhandenes Vermögen zurückgegriffen werden kann bzw. ob im familiären Umfeld finanzielle Hilfestellungen zu erwarten wären.

Menschen mit (deutlichen) medizinischen Handicaps werden in der Regel große Schwierigkeiten haben, eine BU-Versicherung zu bekommen. Sie müssen entweder deutlich höhere Beiträge zahlen (Risikoaufschlag) – bzw. bestimmte Krankheitsbilder werden von einer Leistungspflicht ausgenommen –, oder Ihre Anträge werden unter Umständen ganz abgelehnt.

In den letzten Jahren zeigte sich eine steigende Zahl von Problemen beim Erwerb einer Berufsunfähigkeitsversicherung. So hat eine zunehmende Risikodifferenzierung hinsichtlich der Berufsgruppen stattgefunden, sodass es für fast alle Berufsgruppen mittlerweile eigene Risikoklassen gibt. Für Berufsgruppen, die von den Versicherungen als besonders risikoreich eingestuft werden (z. B. Handwerksberufe), ist der Beitrag häufig sehr hoch. Für solche mit „Bürotätigkeiten“ sind die Beiträge deutlich niedriger. Im Trend wurden die Beiträge für Büroberufe – gerade im akademischen Bereich – immer preiswerter und die Beiträge für Personen mit körperlicher Arbeit stiegen zum Teil erheblich.

Zugenommen haben auch die Beitragserhöhungen aufgrund von Risikoaufschlägen für bestimmte Vorerkrankungen. Teilweise werden Vorerkrankungen gänzlich aus der Leistungspflicht ausgeschlossen, d. h., der Versicherer zahlt nicht, wenn die Vorerkrankung Ursache der nachfolgenden Berufsunfähigkeit ist.

Weist der potenzielle Kunde bei der Antragstellung auf bestimmte Vorerkrankungen hin, verweigert ihm der Versicherer möglicherweise genau deswegen eine BU-Versicherung. Ist der Verbraucher einmal abgelehnt worden, kann es für ihn sehr schwer sein, überhaupt einen Versicherer zu finden, der ihm eine BU-Versicherung anbietet. Unter Umständen hätte ihm aber ein anderer Versicherer zu möglicherweise höheren Konditionen den Abschluss einer BU ermöglicht. Um also einen generellen Ausschluss zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, bei mehreren Versicherungen anonym anzufragen – bestimmte Beratertypen (z. B. Makler, Versicherungsberater) bieten diese Möglichkeit.

Das Regelwerk einer BU-Versicherung ist relativ komplex und für Verbraucher undurchsichtig. Selbst viele der erfahrenen Vermittler greifen bei der Beratung auf die Unterstützung (Software) von Spezialisten zurück. Die Undurchsichtigkeit und Komplexität des Regelwerks bergen auch das Risiko, dass Personen Fehler bei der Antragsstellung machen, welche weitreichende Folgen haben können. So sind beispielsweise mögliche Falschbeantwortungen der Gesundheitsfragen mit gravierenden Folgen verbunden, bis hin zur Weigerung der Versicherung, im Schadensfall die Versicherungssumme / Rente zu bezahlen.

Um möglichst zu günstigen Konditionen eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu erwerben, ist es sinnvoll, sich möglichst früh mit dem Thema zu befassen. Junge Menschen zahlen zum einen in der Regel aufgrund ihres Gesundheitszustandes geringere Beiträge als Ältere für die gleiche Leistung. Sie müssen also seltener mit Risikoaufschlägen bzw. Leistungsausschlüssen rechnen.

Um die Beiträge niedrig zu halten, schließen viele Personen in jüngeren Jahren eine BU-Versicherung auf einem Sicherungsniveau (Rente) ab, das dem aktuellen (niedrigeren) Lebensstandard entspricht. Es ist daher sinnvoll, wenn eine BU-Versicherung sogenannte Nachversicherungsgarantien enthält und somit die Möglichkeit eröffnet, bei größeren Veränderungen der Lebensumstände (z. B. Heirat, Kinder) die möglichen Rentenzahlungen entsprechend anpassen zu können. Wünschenswert ist es auch, wenn der Schutz das gesamte Berufsleben abdecken würde – im Allgemeinen also bis zum 67. Lebensjahr. Eine BU-Versicherung mit derart langen Laufzeiten ist aber in der Regel sehr kostspielig – insbesondere die letzten Jahre vor dem Ruhestand sind teuer.

Produkterwerb (Berufsunfähigkeitsversicherung)
Produkttransparenz / Verständlichkeit

  • sehr unverständlich, komplexes Regelwerk

Marktübersicht

  • großer Markt, schwer überschaubar, für Privatpersonen sind eine eigenständige Produktanalyse und ein Vergleich kaum durchführbar.

Beratungsbedarf

  • zwingend, Fehler bei der Antragsstellung können weitreichende Folgen haben: Verweigerung einer BU / Verweigerung der Leistung
    • Erwerb ohne Beratung

      • nicht ratsam

      Gehört das Produkt zum Beratungsangebot?

      *Abhängig von der Ausrichtung des Honorarberaters (Finanzanlagen / Versicherungen)

Beratertypen

Banken sowie Honorarberater, Makler und Vertreter, wenn sie mehr als drei Personen beschäftigen, müssen seit dem 10. März 2021 auf ihren Internetseiten folgende Informationen veröffentlichten und stets aktuell halten:

  • zu ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihrer Beratungstätigkeit,
  • ob sie bei ihrer Beratung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen; falls eine Berücksichtigung erfolgt, müssen Einzelheiten über das Verfahren zur Auswahl der Finanzprodukte mitgeteilt werden; falls keine Berücksichtigung erfolgt, ist dies zu begründen mit der Erklärung, ab wann sie beabsichtigen, dies zu ändern,
  • inwieweit die Vergütungspolitik mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang steht.

Des Weiteren müssen sämtliche genannten Berater vorvertraglich darüber informieren, inwieweit Nachhaltigkeitsrisiken bei ihrer Beratung einbezogen werden, welche Bewertung daraus resultiert und sich dies auf die Rendite der von ihnen angebotenen und empfohlenen Produkte voraussichtlich auswirkt. Berücksichtigen sie Nachhaltigkeitsrisiken nicht, ist dies knapp zu begründen.

  • Beratung wird durch Kunden direkt bezahlt
  • keine Anbieterbindung, theoretisch alle Produkte möglich
  • derzeit geringe Beraterdichte
  • anbieterunabhängige Beratung
  • erhält Provisionen von den Anbietern bei Produktverkauf
  • keine Anbieterbindung, theoretisch alle Produkte möglich
  • relativ gute Erreichbarkeit in Städten
  • anbieterunabhängige Beratung
  • erhält Provisionen von den Anbietern bei Produktverkauf
  • je nach Beratertyp Produkte eines oder mehrerer Anbieter im Angebot
  • relativ gute Erreichbarkeit sowohl in Städten wie auch in ländlichen Gegenden
  • je nach Beratertyp vertragliche Bindung an einen oder mehrere Anbieter
  • erhalten Gebühren und Provisionen von anderen Anbietern bei Produktverkauf
  • häufig Verkauf "hauseigener" Produkte, aber auch Vermittlung fremder Produkte
  • relativ gute Erreichbarkeit sowohl in Städten wie auch in ländlichen Gegenden
  • Berater sind in Organisationsstrukturen der Bank oder Sparkasse eingebunden und können nur Produkte vermitteln, die von der Geschäftsleitung vorgegeben werden