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Kredite

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In dem Teil “Finanzprodukte” werden neben fünf unterschiedlichen Produkten auch die jeweils dazugehörenden Produktgruppen beschrieben. Hierbei steht nicht die vollständige und umfassende Produkterklärung im Vordergrund, sondern die Darstellung wichtiger Kriterien, an denen sich beispielhaft die Einfachheit oder Komplexität der Produkte zeigen lässt. Außerdem sollen mögliche Probleme beim Produkterwerb aufgezeigt werden. Auch Verbraucher können Produkte, die aufgrund ihrer Gestaltung sehr komplex sind, erwerben. In diesen Fällen erscheint eine qualifizierte Finanzberatung sinnvoll. Andere Produkte sind weniger komplex und relativ einfach zu verstehen. Bei den letztgenannten Produkten ist es für private Haushalte mit ein wenig Zeit- und Informationsaufwand möglich, sich ohne intensive Finanzberatung zu orientieren. Die Produktklassen und Produkte wurden nach Bekanntheitsgrad und Relevanz ausgewählt. Sie sollten den meisten privaten Haushalten zumindest vom Namen her geläufig sein und von ihnen auch verhältnismäßig oft genutzt werden.

Produktklasse

Kredite ermöglichen es privaten Haushalten, Konsum vorzuziehen. Sie „transportieren“ damit also zukünftiges Einkommen in die Gegenwart und können es für benötigte Ausgaben verwenden . Fällt beispielsweise ein technisches Gerät im Haushalt aus, müssen sie nicht erst lange sparen um sich entsprechenden Ersatz zu besorgen, sondern können das Gerät sofort kaufen – auf Kredit. Auch der Erwerb einer Wohnimmobilie wird normalerweise über einen Kredit finanziert.

Die bekannteste Kreditform stellt der Dispositionskredit dar. Er bietet die Möglichkeit, das Girokonto zu „überziehen“. Die hierfür zu entrichtenden Zinsen sind im Vergleich zu anderen für private Haushalte angebotenen Kreditformen (Verbraucherkredite / Ratenkredite, Immobilienkredite) hoch.

Private Haushalte nehmen Kredite aus unterschiedlichen Anlässen auf, wie z. B. für den Kauf eines Autos für den Weg zur Arbeit oder auch für den Auf- und Ausbau von zentralen „Lebensfunktionen“ wie Wohnen und Erholung. Kredite können privaten Haushalten generell bei der Überbrückung von kurz- oder mittelfristigen Schwankungen der Liquidität helfen und somit den Lebensunterhalt sichern.

Die Kreditaufnahme geht stets mit einer Verschuldung einher. Das „Schuldenmachen“ und der daraus resultierende Zustand („verschuldet sein“) ist für sich genommen noch unproblematisch. Die Verschuldung muss in Bezug zum Gesamteinkommen und zum Gesamtvermögen des Haushalts gesehen werden. Eine Krisensituation liegt erst dann vor, wenn aus der Verschuldung eine Überschuldung geworden ist. Ein privater Haushalt ist dann überschuldet, wenn das Einkommen über einen längeren Zeitraum nach Abzug der Lebenshaltungskosten trotz Reduzierung des Lebensstandards die Verbindlichkeiten nicht fristgerecht ausgleichen kann.

Kredite können nach zahlreichen Kriterien unterschieden werden und werden auch entsprechend unterschiedlich genannt. Folgende (nicht abschließende Aufzählung) Formen / Unterscheidungskriterien sind üblich:

  • Laufzeit: kurz-, mittel- und langfristige Kredite (langfristige Kredite sind z. B. Immobilienkredite)
  • Höhe: Kleinkredit, Großkredit, Millionenkredit
  • Verwendungszweck: Konsumentenkredit (z. B. Konsumentenratenkredit), Betriebsmittelkredit, Immobilienkredit
  • Kreditgeber: Bankkredit, Lieferantenkredit, Arbeitgeberdarlehen, Staatskredit, Händlerkredit
  • Art der Bereitstellung: Geldkredit oder Warenkredit

Im Bereich der privaten Haushalte sind nur wenige Formen von Krediten relevant, wie z. B. mittel- bis langfristige Kredite für den Immobilienerwerb (Hypothekenkredit), der Konsumentenkredit (zumeist Ratenkredit) z. B. für den Autokauf oder für neue Möbel sowie der Dispositionskredit.

Die zentrale Größe bei der Wahl und dem Vergleich von Krediten ist der Effektivzinssatz. Er stellt eine Vergleichsgröße für die jährlich anfallenden Kosten eines Kredits dar. Unter Berücksichtigung der meisten Kosten weist er eine Art jährlichen „Kreditpreis“ im Verhältnis zur Kreditsumme aus. Mit dem laut den gesetzlichen Vorgaben beim Verbraucherkredit stets schriftlich anzugebenden Effektivzinssatz ist ein einheitlicher Vergleichsmaßstab für Kredite geschaffen worden.

Neben dem Effektivzins wird auch immer der Sollzinssatz angegeben. Er gibt die Höhe der Kreditverzinsung an. Der Sollzinssatz dient jedoch nur zur Berechnung der zu zahlenden Zinsrate an das Kreditinstitut. Diese Zinsangabe ist nicht zielführend für einen potenziellen Kunden, weil nur der Effektivzinssatz angibt, wie teuer ein Kredit tatsächlich ist.

Um einen Kredit zu bekommen, muss der Antragsteller der Bank oder Sparkasse oft eine entsprechende Bonität (Kreditwürdigkeit) nachweisen. Damit wollen sich die Kreditinstitute vor potentiellen Rückzahlungsausfällen absichern. Die Bonität bzw. Kreditwürdigkeit bemisst sich im Regelfall an dem Einkommen des Antragstellers, an seinen Ausgaben und / oder an seinen Vermögenswerten. Insbesondere, wenn Auskunfteien eingeschaltet werden, können aber (trotz der Fragwürdigkeit ihrer Aussagekraft) auch sog. Geo-Daten (bezogen auf das Wohnumfeld) mitentscheidend sein.

Da der Kreditgeber die Bonität des Kunden nur begrenzt aufgrund eigener Daten und der Selbstauskunft des Kreditantragstellers einschätzen kann, ist für die Kreditvergabe in der Regel eine positive Auskunft der SCHUFA/Creditreform etc. notwendig. Diesen Auskunfteien ist gemeinsam, dass sie Daten über Personen aus vielerlei Vertragsbeziehungen aufgrund der Meldungen von Vertragspartnern aus der Wirtschaft sammeln. Negative Einträge (z. B. nicht bezahlte Kreditraten oder Telefonrechnungen) und fälschlicherweise nicht ausgetragene Belastungseinträge können zu einer Ablehnung des Kreditantrages führen. Im Vorfeld der Inanspruchnahme eines Kredits ist es schon aufgrund der nicht zu vernachlässigenden Fehlerrate der Auskunfteien oft ratsam, eine Selbstauskunft einzuholen, um die Richtigkeit der Einträge zu prüfen.

Banken und Sparkassen bieten gleichzeitig mit dem Kredit häufig eine Restschuldversicherung (RSV) zur Absicherung an. Die klassische Restschuldversicherung zahlt im Todesfall die Restschuld, sodass die Erben des Kreditnehmers für den Kredit nicht mehr aufkommen müssen und beispielsweise das in das Erbe fallende finanzierte Auto behalten können. Andere Kreditversicherungen, die im Falle der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit des Kreditnehmers greifen sollen, versichern jedoch nicht die Restschuld, sondern die fälligen Raten. Während die Banken und Sparkassen darauf hinweisen, dass es vor allem bei höheren Krediten sehr sinnvoll ist, eine RSV abzuschließen, geben Verbraucherschützer zu bedenken, dass mit dem Kredit verbundene Versicherungen oft schwer vergleichbar, teilweise überteuert und mit vielen Ausschlussklauseln versehen sind, die ein Kunde häufig nicht durchschaut.

Problematisch sind RSV vor allem dann, wenn ein Kredit mehrfach umgeschuldet oder aufgestockt wird. Da die bereits gezahlten Prämien nicht anteilig zurückgezahlt werden, zahlt der Kunde bei der Aufnahme eines neuen Kredits die zu zahlenden Prämien häufig doppelt.

Sie als Verbraucher haben das Recht, die Restschuldversicherung unabhängig von Ihrem Kreditvertrag und unschädlich für diesen auch nach Unterschrift zu widerrufen. Darüber muss Sie der Anbieter nach Ablauf von einer Woche nach Vertragsschluss informieren. Zusätzlich muss Ihnen ein Produktinformationsblatt ausgehändigt werden, das über Kosten des Produkts Auskunft gibt.

Produktbeispiel (Ratenkredit)

Ratenkredite lassen sich durch folgende Merkmale kennzeichnen:

  • Fester Zinssatz über die gesamte Laufzeit,
  • gleichbleibende Monatsraten über die gesamte Laufzeit,
  • Mindest- sowie Höchstkreditsummen,
  • Laufzeiten in der Regel bis 72 Monate (aber zum Teil auch höher) und
  • individuelle Anpassung an Kundenwünsche hinsichtlich Ratenhöhe und Laufzeit.

Der Ratenkredit ist neben dem Dispositionskredit die am häufigsten genutzte Kreditform für Privathaushalte. Er wird in der Regel in einer Summe zur Verfügung gestellt und in Teilbeträgen zurückgezahlt. Die Ratenhöhe wird vorab zwischen Kunden und Bank vereinbart und im Vertrag festgehalten, der als Übersicht auch einen Tilgungsplan enthält. Zum Ende der Laufzeit wird der Kredit mit der letzten Rate vollständig getilgt. Dabei kann die letzte Rate sowohl gleich, höher oder niedriger als die übrigen Raten sein.

Vor einer Kreditaufnahme sollten folgende Kriterien beachtet werden:

  • Effektiver Jahreszinssatz,
  • Gesamtsumme aller Kosten,
  • Höhe der Raten im Verhältnis zur Liquidität,
  • „Zwang“ zum gleichzeitigen Abschluss einer Restschuldversicherung,
  • Kreditlaufzeit und Lebensdauer des finanzierten Gutes,
  • Flexibilität in der Rückzahlungsphase (Möglichkeit der Aussetzung oder Erhöhung von Zinszahlungen; Möglichkeit einer kostenfreien Sondertilgung) und
  • Vertrauenswürdigkeit des Kreditgebers / Kreditvermittlers.

Der Effektivzinssatz ist immer das beste Instrument, um Ratenkredite miteinander zu vergleichen, d. h. den günstigsten Kredit aus einer Vielzahl von Angeboten heraus zu finden. Dieser weist aber häufig nur den Zins aus, den ein Kunde mit optimaler Bonität angeboten bekäme. Da die meisten Menschen allerdings keine einwandfreie Bonität haben, sollte man eher auf den sogenannten 2/3-Zins achten. Dieser gibt an, welchen Zinssatz die große Mehrheit, d.h. 2/3 aller Kunden mindestens angeboten bekommen. Häufig wird dieser technisch mit „repräsentative Beispiel gemäß § 6a PAngV“ bezeichnet.

Sinnvoll ist es auch, sich bei einem Angebotsvergleich die Gesamtkosten der verschieden Ratenkredite anzusehen. An Ihnen lassen sich in Euro ausgedrückt die Kostenunterschiede erkennen. Nicht zuletzt ist zu prüfen, welche Ratenhöhe sich ein Haushalt leisten kann. Die Rückzahlung sollte auch dann gesichert sein, wenn möglicherweise geringere finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass sich bei geringerer Ratenhöhe die Rückzahlungsdauer entsprechend verlängert und die Zinszahlungen höher sind. Die monatliche Rückzahlungsrate sollte deshalb einen möglichst hohen, aber zugleich sicher aufbringbaren Betrag umfassen.

Bei der Kreditentscheidung sollte ferner darauf geachtet werden, dass die Laufzeit des Ratenkredits und die Nutzungsdauer des Konsumguts nicht sehr weit auseinander fallen. Ist die Zeit für die Kreditrückzahlung deutlich länger als die Nutzungs- / Lebensdauer der kreditfinanzierten Leistung, so kann es passieren, dass der Haushalt gezwungen ist, ein neues Konsumgut zu erstehen, während er das alte noch abbezahlt.

Für Kreditverträge (nach dem 11.06.2010) gilt, dass der Kunde den Kreditbetrag jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen kann. Das hat den Vorteil, dass der Kredit schneller zurückgezahlt werden kann und Kreditzinsen entsprechend nur für einen kürzeren Zeitraum anfallen. Im Gegenzug kann die Bank vom Kunden eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Mögliche „Strafzahlungen“ sind in der Höhe begrenzt und bemessen sich an der noch ausstehenden Kreditsumme und der Restlaufzeit.

Produkterwerb (Ratenkredit)
Produkttransparenz / Verständlichkeit

  • recht hoch, weil einfaches Produkt

Marktübersicht

  • viele Vergleichsangebote (Internet, Zeitungen, Zeitschriften)

Beratungsbedarf

  • vorhanden, individuelle Anpassung zumeist erforderlich

Erwerb ohne Beratung

  • möglich, mit Risiken verbunden

Gehört das Produkt zum Beratungsangebot?

*Die Bewertung zum Angebot bei Maklern und Honorarberatern ist abhängig von ihrer Ausrichtung. So wird beispielsweise der Darlehensmakler Kredite als Kerngeschäft betreiben, während der Versicherungsmakler sie im Normalfall nicht anbietet.

Beratertypen

Banken sowie Honorarberater, Makler und Vertreter, wenn sie mehr als drei Personen beschäftigen, müssen seit dem 10. März 2021 auf ihren Internetseiten folgende Informationen veröffentlichten und stets aktuell halten:

  • zu ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihrer Beratungstätigkeit,
  • ob sie bei ihrer Beratung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen; falls eine Berücksichtigung erfolgt, müssen Einzelheiten über das Verfahren zur Auswahl der Finanzprodukte mitgeteilt werden; falls keine Berücksichtigung erfolgt, ist dies zu begründen mit der Erklärung, ab wann sie beabsichtigen, dies zu ändern,
  • inwieweit die Vergütungspolitik mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang steht.

Des Weiteren müssen sämtliche genannten Berater vorvertraglich darüber informieren, inwieweit Nachhaltigkeitsrisiken bei ihrer Beratung einbezogen werden, welche Bewertung daraus resultiert und sich dies auf die Rendite der von ihnen angebotenen und empfohlenen Produkte voraussichtlich auswirkt. Berücksichtigen sie Nachhaltigkeitsrisiken nicht, ist dies knapp zu begründen.

  • Beratung wird durch Kunden direkt bezahlt
  • keine Anbieterbindung, theoretisch alle Produkte möglich
  • derzeit geringe Beraterdichte
  • anbieterunabhängige Beratung
  • erhält Provisionen von den Anbietern bei Produktverkauf
  • keine Anbieterbindung, theoretisch alle Produkte möglich
  • relativ gute Erreichbarkeit in Städten
  • anbieterunabhängige Beratung
  • erhält Provisionen von den Anbietern bei Produktverkauf
  • je nach Beratertyp Produkte eines oder mehrerer Anbieter im Angebot
  • relativ gute Erreichbarkeit sowohl in Städten wie auch in ländlichen Gegenden
  • je nach Beratertyp vertragliche Bindung an einen oder mehrere Anbieter
  • erhalten Gebühren und Provisionen von anderen Anbietern bei Produktverkauf
  • häufig Verkauf "hauseigener" Produkte, aber auch Vermittlung fremder Produkte
  • relativ gute Erreichbarkeit sowohl in Städten wie auch in ländlichen Gegenden
  • Berater sind in Organisationsstrukturen der Bank oder Sparkasse eingebunden und können nur Produkte vermitteln, die von der Geschäftsleitung vorgegeben werden